Stephan Sieh Familienrecht


Zugewinnausgleich - Vorteile und Nachteile des selbstständigen Beweisverfahrens

Selbstständiges Beweisverfahren zur Wertermittlung der Vermögensgüter zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Anwendungsbereich

Das selbständige Beweisverfahren kommt auf Antrag eines Ehepartners zur Berechnung größerer Vermögenswerte zum Einsatz. Hierzu zählen u.a. Immobilien, Unternehmen sowie Unternehmensanteile.

Problembeschreibung

Nicht immer ist bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs klar, um welche Werte es überhaupt geht. Ein Blick in die Bilanz reicht oft nicht aus, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln und daraus den zu übertragenden Anteil zu ermitteln. Bei der Wertermittlung von Immobilien lediglich einen Blick auf vergleichbare Immobilien zu werfen und daraus zu versuchen, den Wert abzuleiten, scheitert meist an zu wenig relevanten Vergleichsdaten. Um den Wert einer Immobilien auch nur halbwegs genau zu berechnen, muss ein geeignetes Verfahren gefunden werden, in dem wertsteigernde und wertmindernde Umstände entsprechend gewürdigt werden.


Verfahren

Eigenständiges Beweisverfahren zur Wertermittlung

Es gibt zwei Wege in der gerichtlichen Auseinandersetzung, den Ausgleichsanspruch, der sich aus dem Zugewinn ergibt, zu ermitteln. Zum einem kann das Zugewinnausgleichsverfahren selbst genutzt werden, um den Ausgleichsanspruch zu beziffern oder zum anderen, ein vorgeschaltetes Verfahren einzusetzen, in dem zunächst die Wertermittlung der Vermögensgegenstände erfolgt und deren Ergebnisse dann zur Berechnung des Zugewinns verwendet werden. Das eigenständige Beweisverfahren wird vergleichsweise selten durchgeführt, wohl auch, weil einigen Anwälten die Vorteile dieses Vorgehen nicht geläufig sind oder es gebührenrechtlich interessanter ist, die Parteien in langwierigen Zugewinnausgleichsverfahren zu vertreten.

Im selbständigen Beweisverfahren werden die Vermögensgegenstände, sei es Immobilien, Unternehmen, Unternehmensanteile, Kunstsammlungen, kurz alle Gegenstände, deren Wert nicht auf einen Blick ermittelt werden kann, vom Gericht unter Hinzuziehung von Gutachtern bestimmt. Hierfür werden jeweils gültige Bewertungsmaßstäbe angesetzt. Den beteiligten Eheleuten wird das Ergebnis mitgeteilt. Innerhalb einer Frist kann jede Seite hierzu Stellung nehmen.

Unterschied zum gerichtlichen Zugewinnausgleich

Das Verfahren unterscheidet sich grundsätzlich vom gerichtlichen Zugewinnausgleichsverfahren, da hier zunächst das Gericht tätig wird und auf der Grundlage eines Gutachtens einen Beschluss über den Vermögenswert fasst. Im gerichtlichen Verfahren über den Zugewinnausgleich sind es die Eheleute, die die Anträge stellen und auch begründen müssen, damit das Gericht eine Entscheidung fällen kann. Ist es für ein Gericht schwer, über die gegensätzlichen Positionen der Eheleute zu entscheiden, setzt es eigene Gutachter ein.

Wann das selbständige Beweisverfahren eingesetzt wird

Wenn sich Betroffene für diese Verfahrensart entscheiden, dann meist, um ein von der Scheidung unabhängiges Zugewinnausgleichsverfahren zu führen, bei dem es um erhebliche Vermögenswerte geht, um die ein längerer gerichtlicher Streit zu befürchten ist. Den Zugewinn und damit das selbständige Beweisverfahren in einem eigenständigen Verfahren nach Abschluss der Scheidung durchzuführen, bietet die Möglichkeit, den Streit um die Vermögenswerte in Ruhe zu führen und sich nur auf diesen letzten Punkt zu konzentrieren, aber in allen anderen Punkten, z.B. dem Versorgungsausgleich bereits reinen Tisch gemacht zu haben.

Nur wenige betrachten Streit, noch dazu, wenn dieser Streit mit erheblichen Kosten verbunden ist, als erste Wahl. Wenn es keinen anderen Weg gibt, den Wert eines Vermögensgegenstandes zu ermitteln, kann dieser Streit jedoch notwendig werden. Im Gegensatz zu einer Teilungsversteigerung, bei der die Seite, die die Teilungsversteigerung einleitet, erheblichen Einfluss auf den anzusetzenden Wert und damit auch auf die Höhe des Gebotes hat, bei dem die Immobilie den Eigentümer wechselt, läuft bei einem eigenständigen Wertermittlungsverfahren alles darauf hinaus, den tatsächlichen Wert zu ermitteln, der dann im späteren Zugewinnausgleichsverfahren als Grundlage für die Ansprüche einer oder beider Seiten werden.

Anwaltliche Vertretung dringend angeraten

Obwohl für selbständige Beweisverfahren kein Anwaltszwang besteht, das Ergebnis dieses Beweisverfahrens jedoch über die Höhe der Ausgleichsansprüche im Rahmen des Zugewinns entscheidet, sollte der umsichtige und ergebnisorientierte Mandant die Vorbereitung des Beweisverfahrens über einen erfahrenen Anwalt machen. Privatpersonen sind selten in der Lage, die durch das Gericht ermittelten Werte zu beurteilen. Das selbständige Beweisverfahren dient der Vorbereitung des Zugewinnausgleich. Daher empfehlen wir dringend, dass Mandant und Anwalt von Anfang an gemeinsam das Verfahren planen und nicht der Anwalt eventuelle Fehler aus Neben- oder Vorverfahren bereinigen muss.

Bei allen Vermögensauseinandersetzungen gilt: Starten Sie keinen wilden Aktionismus, sondern informieren Sie sich erst über die Möglichkeiten, bevor Sie sich für die eine oder andere Verfahrensart entscheiden.

Vorteile

Das selbständige Beweisverfahren bringt in relativ kurzer Zeit Klarheit in die Vermögenssituation. Damit bleibt den Betroffenen eine eigene Beweisführung erspart. Das bedeutet, dass Kosten für eigene Gutachter entfallen. Ein weiterer Vorteil kann sich daraus ergeben, dass die Wertermittlung abgeschlossen ist und damit auch der Grund entfällt, den Zugewinn zwingend gerichtlich zu regeln. Hier kann alternativ auch eine außergerichtliche Einigung erfolgen, die kostengünstiger als ein Verfahren mit Gerichts- und Anwaltsgebühren auf beiden Seiten ist.

Nachteile

Das Merkmal des selbständigen Beweisverfahrens ist, dass das Gericht eine Wertermittlung durchführen lässt, der dann bei Vorliegen wichtiger Gründe erst in der nächst höheren Instanz widersprochen werden kann. Damit das Verfahren in der nächst höheren Instanz geführt werden kann, müssen wichtige Gründe vorgetragen werden. Was für eine Seite ein Nachteil im Verfahren darstellt, ist für die andere Seite jedoch ein Vorteil, der darin besteht, dass das Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung am Ende eher in der Mitte zu finden ist, als das eine Seite den Ausgang des Verfahrens stark zu seinen Gunsten entscheidet. Meist ist es der wirtschaftlich Schwächere, der von dieser Verfahrensart profitiert.

Kosten

Die Kosten für das selbständige Beweisverfahren richten sich nach den Gebühren für gerichtliche Verfahren und werden nicht für den gesamten Vermögensgegenstand berechnet, sondern als Bemessungsgrundlage ist die Differenz der unterschiedlichen Vorstellung vom Vermögengsgegenstand anzusetzen.

Beide Seiten setzen auf ein gutes Verhandlungsergebnis. Diese Verfahren werden meist nur dann angesetzt, wenn es etwas zu verteilen gibt. Der wirtschaftlich Stärkere hat ein Interesse daran, die starke Position so gut wie möglich zu halten und kann das nur dann erreichen, wenn seine Position überzeugend vertreten wird und das ist nun einmal mit Kosten verbunden. Der wirtschaftlich Schwächere kann in diesem Verfahren meist nur gewinnen, selbst wenn das Verfahren selbst mit Kosten verbunden ist, werden diese durch das Endergebnis mehr als ausglichen.

Fazit

Jede Auseinandersetzung um den Zugewinn ist individuell. Pauschale Aussagen sollten nicht getroffen werden, ohne dass die Vermögenssituation bekannt ist. Je nach Vermögenssituation und nach Standpunkt der Betroffenen kann das selbständige Beweisverfahren eine wirtschaftlich interessante Verfahrensart darstellen. Vergleicht man das Verfahren mit der gerichtliche Auseinandersetzung des Zugewinnausgleichs, so sind Dauer und Endergebnis des Verfahrens häufig, aber nicht immer, auf der Seite des wirtschaftlich Schwächeren.

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