Stephan Sieh Familienrecht


Chancen und Risiken bei einvernehmlichen Scheidungsverfahren

Einleitung

Zunächst wollen wir auf die Frage eingehen, was eine einvernehmliche Scheidung überhaupt ist. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird juristischer Streit zwischen den Eheleuten weitgehend vermieden. Hierbei müssen die Eheleute nicht in allen Punkten einig sein, die Einigkeit besteht grundsätzlich darüber, dass die Ehe geschieden werden soll und dass gerichtliche Anträge eines oder beider Ehepartner nicht zu einem (juristischen) Streit im Gerichtssaal selbst führen sollen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können beide Seiten durch einen Anwalt vertreten sein. Jedoch ist der Anteil der Ehepaare, die auf beiden Seiten durch einen Anwalt vertreten werden, von Jahr zu Jahr immer kleiner geworden. Interessant wird es, wenn man einen Blick auf die Trennungszeit wirft; viele Ehepaare können sich zunächst nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen, treffen aber, je dichter der Scheidungstermin heranrückt, zunehmend Entscheidungen, die den Weg für eine einvernehmliche Scheidung freimachen.

Motive

Als Hauptmotiv kann man sagen, dass der Wunsch, Scheidungskosten zu sparen, eindeutig das Hauptmotiv bei den einvernehmlichen Scheidungsverfahren darstellt. Auch die Streitvermeidung ist ein wichtiger Grund für diese Scheidungsart. Auch der Wunsch nach einem unkomplizierten Verfahren ist deutlich erkennbar. Aber auch Unkenntnis der juristischen Möglichkeiten oder die Vertretung durch einen unerfahrenen Anwalt, der komplexen oder schwierigen juristischen Auseinandersetzungen noch nicht gewachsen ist oder diese aus anderen Gründen scheut (sog. Konsensanwälte), können dazu führen, dass die Scheidung einvernehmlich ablaufen soll.

Probleme

Die einvernehmliche Scheidung stellt ein unkompliziertes Verfahren dar, birgt jedoch andererseits auch Gefahren. Eines der Hauptprobleme hierbei ist, dass die Beteiligten aus Unkenntnis der Rechtslage oder aus Gründen der Streitvermeidung auf die Durchsetzung eigener Rechte verzichten. Von welcher Bedeutung dieser Verzicht werden kann, zeigt sich für denjenigen, der auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, da staatliche Leistungen verwehrt werden können, wen man auf Unterhalt verzichtet hat. Ganz gleich, ob aus Unkenntnis oder aus anderen Gründen Rechtsansprüche nicht durchgesetzt werden, die Folgen des Rechtsverzichts sind selten korrigierbar.

Focus auf Rechtssicherheit setzen

Wer eine einvernehmliche Scheidung zu möglichst geringen Kosten durchführen lassen will, kommt um Kosten nicht herum. Ein verantwortungsvoller Mandant sollte sich vielmehr fragen, wie ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu einem guten Preis realisiert werden kann. Wer neben der Scheidung noch andere Bereiche regeln will, muss auf eine einvernehmliche Scheidung nicht verzichten, sollte aber die Möglichkeiten, die eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet, in Betracht ziehen. Auf diese Weise lassen sich einfaches Scheidungsverfahren und Durchsetzung eignen Rechts individuell miteinander verknüpfen.

Kosten und Einsparungsmöglichkeiten

Wer neben der Scheidung keine Scheidungsfolgesachen zu regeln hat, kann bedenkenlos die Scheidung mit nur einem Anwalt einleiten. Sind jedoch weitere Themen zu regeln, bietet die einvernehmliche Scheidung in Verbindung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die strittigen Punkte rechtsverbindlich regelt, die größte Flexibilität zu geringen Kosten. Jedoch können die Scheidungsfolgesachen auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung gerichtlich geregelt werden. Hierbei fallen Kosten für das Gericht und für die Anwälte, die beide Seiten vertreten, an. Findet im gerichtlichen Verfahren eine Einigung der Eheleute statt, stellen Anwälte zudem eine Gebühr für die gerichtliche Einigung in Rechnung, die damit die Kosten für das gerichtliche Verfahren noch einmal deutlich erhöht. Wenn die Betroffenen die Rahmenbedingungen erfüllen, wird auch für diese Scheidungsart Prozesskostenhilfe gewährt. Hierbei übernimmt die Staatskasse ganz oder teilweise die Finanzierung der Gerichts- und Anwaltskosten,.

Fazit

Scheidungswillige können die Scheidung einfach halten und in kurzer Zeit durchführen. Schlecht beraten ist derjenige, der seinen Focus lediglich auf die Kosten für Anwalt und Gericht gelegt hat. Wenn der Wunsch, Kosten zu sparen, die Durchsetzung von Rechtsansprüchen verhindert, sind die Betroffenen klar im Nachteil. Sinnvoller ist es, zusammen mit dem Anwalt zu besprechen, welche Scheidungsart die Richtige ist und wie bereits bei der Gestaltung der Trennungsphase Kosten gespart werden können.

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