Stephan Sieh Familienrecht


Modifizierter Zugewinnausgleich - Eine Alternative zur Gütertrennung?

Einleitung

Wird eine Ehe geschlossen, so ist zunächst der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft maßgeblich. Ehepaare können diesen Güterstand ändern lassen. Hierbei gibt es die Möglichkeit, zwischen der Gütertrennung oder ein modifizierten Zugewinngemeinschaft, einer Mischform zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft, zu wählen.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet ein breites Spektrum individueller Regelungsmöglichkeiten an. Je nachdem, wie die Eheleute diese Vereinbarung wünschen, kann der Charakter dieser Vereinbarung auf den Fortbestand einer Ehe angelegt sein und somit stärker dem Charakter eines Ehevertrages entsprechen, bietet aber auch die Möglichkeit, eventuell eintretende Ereignisse als Grund für den Eintritt einer Veränderung festschreiben. So kann die Modifizierte Zugewinngemeinschaft z.B. die Gütertrennung enthalten und beim Tod eines Ehegatten zurückfallen in den Stand der Zugewinngemeinschaft mit den für diesen Fall eintretenden erbrechtlichen Folgen. Aber auch andere Ereignisse können verarbeitet werden, so z.B. den Eintritt einer Trennung oder der Scheidungsfall. Ebenfalls möglich ist, in diesem Rahmen eine Vereinbarung zu treffen, die weitgehende Gütertrennung festlegt und in den Zustand der Zugewinngemeinschaft wechselt, wenn ein Kind geboren wird.

Ziel

Ziel dieser Vereinbarungsform ist es, den Grundcharakter des bisherigen Güterstandes beizubehalten, die Bedingungen jedoch an die Ehe anzupassen. Da jede Ehe anders ist und von gegenseitigen Erwartungen geprägt wird, können diese Eingang in die Vereinbarung finden.

Verfahren

Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft fertigt ein Anwalt den Entwurf der Vereinbarung aus und stellt diesem der Gegenseite, also dem anderen Ehepartner zur Überprüfung zur Verfügung. Da diese Vereinbarung erheblichen Einfluss u.a. auf die Vermögensverteilung der aus der Ehe resultierenden Gewinne haben kann, sollten sich beide Seiten anwaltlich beraten lassen, um Nachteile zu vermeiden. Im Anschluss wird dieser Vertrag im Beisein eines Notars unterschrieben und erhält damit seine volle Gültigkeit.

Regelungsgegenstände

Meist werden vom Gesetz abweichende Regelungen hinsichtlich der Vermögenswerte geschlossen, zu denen auch der Unterhalt und der Versorgungsausgleich, vor allem aber der Zugewinnausgleich gehören. Viele Vereinbarungen werden so geschlossen, dass meist für einen Verzicht ein anderer Vermögenswert angeboten wird, so dass das Ergebnis am Ende ausgewogen ist. Teilverzichtserklärungen sind recht häufig. Aber auch ein vollständiger Verzicht ist, bis auf einige Ausnahmen, ebenfalls rechtlich zulässig.

Anzahl der Vereinbarungen bei Ehepaaren mit unterschiedlich hohen Einkommen besonders hoch

Im Gegensatz zu den Güterständen der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung, die ihm Charakter starr sind und wenig Gestaltungsmöglichkeiten bieten, wird die modifizierte Zugewinngemeinschaft meist von Ehepaaren bevorzugt, denen die individuelle Gestaltung der gesetzlichen Vorgaben zu eng ist. Ein Personenkreis, bei dem die modifizierte Zugewinngemeinschaft besonders häufig anzutreffen ist, sind Unternehmer, die damit nicht nur eine individuelle Regelung der Gewinne vornehmen lassen können, sondern auch im Falle des unternehmerischen Scheiterns den Ehepartner nicht in die Haftung einbeziehen. Nicht selten sind Vereinbarungen, die im Falle des Todes die Zugewinngemeinschaft in vollem Umfange wieder herstellen und so den Ehepartner abzusichern, ohne diesen zu Lebzeiten mit der Haftung des Unternehmens zu belasten. Dieses Vorgehen macht aus Sicht der Betroffenen Sinn, im Falle des Scheiterns einer Ehe wird die Firma nicht durch Ansprüche aus dem Zugewinn belastet, hält die Ehe, erhält der Ehepartner den Ausgleich in vollem Umfang. Diese Beispiele, wie dieser Vertrag gestaltet werden kann, ließe sich beliebig fortsetzen. Wir hoffen, anhand dieser Darstellung zeigen zu können, dass die Gestaltungsspielräume groß sind und damit stark vom Einzelfall abhängen.

Vorteile

Diese Vertragsform bietet die Möglichkeit, sowohl den Trennungsfall, aber auch den Scheidungsfall oder andere Ereignisse wie die Geburt gemeinsamer Kinder, den Todesfall oder andere Situationen in die Vereinbarung auszunehmen. Damit kann die Vereinbarung den Charakter sowohl eines Ehevertrages, einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch einer erbrechtlichen Regelung annehmen. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft wird jedoch stark von einer Schutzfunktion geprägt, die helfen soll, einen oder beide Ehepartner gegen negative Ereignisse abzusichern.

Nachteile

Als möglicher Nachteil kann sich erweisen, dass es sich um einen zwischen zwei Ehepartnern geschlossenen Vertrag handelt, den auch nur diese beiden Eheleute wieder aufheben können. Selten können Eheleute über Jahre hinweg vorausschauen, wie sich die Ehe oder die Vermögenssituation entwickeln wird, so dass diese Verträge meist stärker die Erwartungen in die Zukunft wiederspiegeln. Aber das unterscheidet diese Vertragsart nicht von anderen güterrechtlichen Vereinbarungen.

Kosten

Bei der Vereinbarung entfallen Kosten für den Entwurf der Vereinbarung sowie Kosten für die Beurkundung durch den Notar an.

Fazit

Verglichen mit der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung bietet die modifizierte Zugewinngemeinschaft ein hohes Maß an individueller Gestaltungsbreite, die es Ehepartnern ermöglicht, die Besonderheiten, die eine Ehe ausmachen, für verschiedene Szenarien festzuschreiben. Jedoch eignet sich nicht jede Ehe für diese Vereinbarung. Ob sich Eheleute für diese Art des Zusammenlebens entscheiden oder einen anderen Güterstand bevorzugen, müssen die Eheleute selbst entscheiden. Die Möglichkeiten, die diese leider nicht sehr bekannte Vertragsart den Eheleuten bietet, sollte, wenn eine Änderung des Güterstandes ansteht, zumindest erwogen werden.

Hintergrundwissen Familienrecht

Anrechnung des Wohnwertes beim Unterhalt

Chancen und Risiken bei einer Teilungsversteigerung

Bewertung von Unternehmen im Zugewinnausgleich

Aufstockungsunterhalt ja oder nein

Zugewinnausgleich: Vor- und Nachteile des selbständigen Beweisverfahrens

Entscheidungshintergründe bei der Regelung gemeinsamer Immobilien bei Trennung und Scheidung

Auskunftsanspruch beim Zugewinnausgleich

Die Scheidungsfolgenvereinbarung als Instrument zur Regelung des Zugewinns

Gerichtlicher Zugewinnausgleich: Kosten, Nutzen, Alternativen

Chancen und Risiken bei einvernehmlichen Scheidungsverfahren

Auswirkungen der Änderung der Rangfolge im aktuellen Unterhaltsrecht

Modifizierter Zugewinnausgleich - Eine Alternative zur Gütertrennung?

» Gut informiert in die Scheidung....

Vortrag zum aktuellen Scheidungs- und Unterhaltsrecht

Nächster Termin: Bitte hier klicken

Schwerpunkte des Vortrags:

  • Was tun bei Trennung und Scheidung?
  • Wie und wann wird ein Scheidungsantrag gestellt?
  • Unterhalt für Kinder und Ehegatten ( aktuelles Unterhaltsrecht)
  • Nachträgliche Änderungen, auch Wegfall von Unterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Die Kosten des Scheidungsverfahrens
  • Was passiert mit gemeinsamenn Immobilien im Scheidungsfall?

Darüber hinaus stellen unsere Anwälte den Ablauf einer Scheidung vor.

Der Eintritt ist frei.

Wichtig: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldungen.