Stephan Sieh Familienrecht


Fragen und Antworten rund um Erben und Vererben

Muss ich für Schulden meiner Eltern aufkommen?

Ja. Wenn Sie ein Erbe angenommen haben und dann feststellen, dass das Erbe mit hohen Schulden belastet ist, müssen Sie diese Schulden bezahlen. Sie müssen also prüfen, bevor Sie ein Erbe annehmen, in welche Höhe Forderungen auf Sie zukommen. Es ist möglich, dass ein Erbe nicht nur mit Schulden belastet ist, sondern sogar überschuldet ist. In diesem Fall stehen Sie sogar mit Ihrem Privatvermögen für die Zahlungsverpflichtungen ein. Wir können an dieser Stelle nicht deutlich genug betonen, dass die Annahme eines Erbes mit großer Vorsicht geschehen sollte und man nicht immer davon ausgehen kann, dass Erben auch einen Vermögenszuwachs bedeutet. Wer nach Erbantritt bemerkt, dass eine Überschuldung vorliegt, kann den Weg einer Nachlassinsolvenz erwägen, sollte sich aber darauf einstellen, dass dieses Rechtsmittel zwar möglich ist, jedoch die Inanspruchnahme nur dann möglich ist, wenn eine ganze Reihe verschiedener Bedingungen eingehalten wurden. Wer sicher sein will, sollte sich bereits bei Kenntnis über ein anstehendes Erbe, bei dem eine Überschuldung oder zumindest eines Belastung denkbar ist, anwaltlich beraten lassen, sonst kann es richtig teuer werden.

Eines sollten Sie noch wissen: Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Verbindlichkeiten eingegangen ist, so gilt auch hierfür die gesetzliche Verjährungsfrist. Das bedeutet z.B. beim Kauf eines Gegenstandes, der noch nicht bezahlt wurde, dass der Verkäufer innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist die Bezahlung dieser Rechnung auch vom Erben fordern kann, wenn dieser das Erbe rechtswirksam angenommen hat. Es kommt also nicht darauf an, dass die Forderung bei Erbantritt bereits bekannt war, sondern hier gilt der Erbe als Rechtsnachfolger, der in die Rechte, aber auch in die Pflichten eintritt.


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