Ist es sinnvoll, eine Wertermitlung des Erbes vorzunehmen?
Das Hauptproblem beim Erben ist, dass der Wert selten exakt feststeht. Besonders bei Immobilien ist der Wert nur in Ausnahmefällen eindeutig. Stehen keine anderen Möglichkeiten der Wertermittlung zur Verfügung, kann durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen Klarheit erlangt werden. Aber auch hier können unterschiedliche Bewertungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Schwierig wird es, wenn mehrere erbberechtigte Personen sich um eine Wertermittlung bemühen. Hier können unterschiedliche Interessenlagen nicht nur zu sehr verschiedenen Ergebnissen führen, sondern nicht selten kommt es hierbei auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ob gerichtliche Auseinandersetzungen sinnvoll sind, hängt stark davon ab, aus welchem Blickwinkel man die Erbauseinandersetzung betrachtet. Ein versierter Anwalt kann meist frühzeitig einschätzen, ob sich ein Gerichtsverfahren für seinen Mandanten lohnen würde oder nicht. Je nachdem, wie das Ergebnis aussieht, kann dem Mandanten die richtige Strategie empfohlen werden. Hierfür benötigt ein Anwalt möglichst umfassende Informationen vom Mandanten. Wenn hierbei die Vermutung naheliegt, dass das der Wert eines Erbes deutlich höher sein könnte, ist die Einschaltung eines Sachverständigen sinnvoll, um Forderungen in der Höhe zu stellen, die dem Erbe angemessen und damit gerecht wäre. Wir wollen an dieser Stelle daran erinnern, dass im Gegensatz zu einem Richter, der beiden Seiten gerecht werden muss; ein Anwalt ist jedoch nur seinem eigenen Mandanten verpflichtet. Damit kann ein Anwalt seinem Mandanten nur dann raten, einen offensichtlich höheren Wert eines Erbes zu ermitteln und der Gegenseite mitzuteilen, wenn dieses im Sinne seines Mandanten zu einer höheren Forderung seines Mandanten führen würde. Wenn die Feststellung eines höheren Wertes zu einer höheren Zahlungsverpflichtung führen würde, wäre das nicht im Sinne des Mandanten und damit nicht ratsam, besonders dann nicht, wenn die Gegenseite noch keine eigenen Forderungen aufgemacht hat.
Anfragen, Auskünfte, Terminvereinbarungen:
Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht
Dominicusstraße 50
10827 Berlin
Telefon: 0800 - 546 2000 (gebührenfrei)
Telefon: 030-531 42 48 00
Telefax: 030-531 42 48 015
Web: www.sieh-familienrecht.de
E-Mail: info@sieh-familienrecht.de
Erbe antreten | Erbe regeln | Notarielles | Aktuelle Urteile
Soll ich ein Erbe annehmen oder ablehnen?
Macht es Sinn, bei Erbauseinandersetzungen einen Mediator einzuschalten?
Wie kann ich ein Familienmitglied enterben?
Wie kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?
Gibt es Einsparmöglichkeiten bei der Übertragung von Immobilien und Grundstücken zu Lebzeiten?
Muss ich für Schulden meiner Eltern aufkommen?
Gibt es Nachteile beim Berliner Testament?
Ist es sinnvoll, eine Wertermitlung des Erbes vorzunehmen?
Unser Vater hat sein gesamtes Erbe verschenkt? Können wir etwas dagegen tun?
Wie kann ich mein behindertes Kind absichern?
Hat eine erneute Heirat des länger lebenden Elternteiles Auswirkungen auf die Erbfolge?
Vortrag zum aktuellen Erbrecht:
Erfolgreiche Strategien in erbrechtlichen Auseinandersetzungen
Der Vortrag zeigt häufige Probleme in erbrechtlichen Auseinandersetzungen auf, erläutert das richtige Verhalten und gibt darüber hinaus viele nützliche Tipps für Erben und Erbengemeinschaften.
Weitere Information und Anmeldung .... hier.