Nachteile des Berliner Testaments ausgleichen
Die unter dem Namen Berliner Testament bekannte erbrechtliche Regelung hat den Zweck, dem länger lebenden Ehegatten weiterhin das gewohnte Umfeld zu überlassen, ohne das es hierbei zu Einschnitten kommt. Das Berliner Testament kann Ansprüche pflichtteilsberechtigter Angehöriger nicht vollständig unmöglich machen. Problematisch kann die Situation werden, wenn das Erbe im Wesentlichen aus einer Sache besteht, die nicht teilbar ist, um die Pflichtteile auszuzahlen. Meist handelt es sich in diesem Fall um Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, deren Teilung sinnlos wäre. Es müssen also andere Lösungswege gefunden werden. Eine Möglichkeit wäre, unteilbare Vermögenswerte nicht zunächst an den Ehepartner, sondern an erbberechtigte Kinder zu übertragen und dem Ehepartner ein Wohnrecht einzuräumen. Aus steuerlicher Sicht ist die Übertragung auf die Kinder gegenüber dem Berliner Testament meist vorzuziehen, da im Falle, dass sich die Eheleute für das Berliner Testament entscheiden, die Kinder steuerliche Nachteile zu befürchten haben. Konkret könnten die Kinder damit rechnen, dass erbschaftssteuerliche Freibeträge der Kinder bereits bei der Übertragung des Erbes auf den länger lebenden Ehepartner (ganz oder teilweise) verbraucht werden und bei der Übernahme des Erbes zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem auch der länger lebende Ehepartner verstorben ist, höhere Erbschaftssteuern fällig werden. Diese steuerrechtliche Regelung hat einen finanzpolitischen Hintergrund, der darin liegen dürfte, dass der Staat zwar Freibeträge einräumt, jedoch für jeden darüber hinaus gehenden Euro kräftig beteiligt werden will und hierbei aber nicht lange warten will.
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