Stephan Sieh Familienrecht


Fragen und Antworten rund um Erben und Vererben

Hat eine erneute Heirat des länger lebenden Elternteiles Auswirkungen auf die Erbfolge?

Heiratet der länger lebende Elternteil nach dem Tode seines Ehepartners neu, so hat diese Heirat erbrechtliche Konsequenzen für die Kinder. Mit dem Tode des einen Elternteiles wurde ihnen das Recht auf das Erbe eingeräumt. Die Kinder müssen das Erbe nicht annehmen und nehmen nicht selten in dieser Situation Rücksicht auf den länger lebenden Elternteil und machen vom Recht auf das Erbe keinen Gebrauch. Durch die erneute Heirat tritt ein weiterer Erbberechtigter in die Familie ein, der oder die hiermit in der gesetzlichen Erbfolge an oberster Stelle steht. Die Situation kann für die Kinder zu einer großen Belastung werden, meist sogar verbunden mit einem starken Gefühl des Vertrauensbruchs des Elternteiles gegenüber den leiblichen Kindern. Um den Familienfrieden nicht zu gefährden, können Eltern, die vor einer erneuten Hochzeit stehen, das Gespräch mit den Kindern suchen und hierbei verschiedene Lösungen erörtern. Welche der Lösungen geeignet ist, hängt stark von den Wünschen und Erwartungen der Beteiligten ab. Denkbar wäre z.B. mit den Kindern eine Schenkung oder ein Voraberbe zu besprechen. Auch der Abschluss eines Erbvertrages kann ein sinnvoller Weg sein. Es kommt bei der Lösung auch darauf an, wann die erbrechtliche Regelung erfolgt. Ist die Heirat vollzogen, eröffnen sich andere Lösungswege als vor der erneuten Eheschließung. Schwierig für die Kinder wird es meist dann, wenn zwischen dem hinterbliebenen Elternteil und der oder dem neuen Ehepartner ein Testament Gültigkeit bekommt, dass festschreibt, dass im Fall des Todes der neue Ehepartner bevorzugt werden soll und den Kindern lediglich ein Pflichtteil verbleibt. Hier ist meist die gerichtliche Auseinandersetzung von vorneherein absehbar.


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