Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten kann Schenkungs- und Erbschaftssteuer sparen
Steuerliche Vorteile gleich mehrfach nutzen
Viele Menschen haben die zurückliegenden Jahre genutzt und Immobilien als Altersvorsorge oder zur Vermögensbildung erworben. Diese Immobilien bekommen jetzt, da die Wirtschafts- und Finanzkrise weiterhin erhebliche Auswirkungen auf unser aller Handeln hat, eine starken Wertzuwachs und ein Ende ist noch nicht abzusehen. Nicht selten sind Immobilien die mit Abstand größten Vermögenswerte, deren Wert es auf für die Erben zu bewahren gilt. Wer rechtzeitig die Vermögensnachfolge an die nächste Generation plant, kann, je nach Zusammensetzung eines Erbes, bei der Übertragung dieser Immobilien gleich mehrfach Steuern sparen. Zur Erklärung: Jede Übertragung, ganz gleich als Schenkung oder als Erbschaft, ist zu besteuern. Nun haben diese Steuerarten jeweils Freibeträge, die der Empfänger nutzen kann. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Grad, in dem die Beteiligten miteinander verwandt sind. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto größer sind auch die jeweiligen Freibeträge.
Die aktuellen Freibeträge sind derzeit:
Für Ehegatten: 500.000 Euro
Für Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 Euro
Für Enkel, deren Eltern noch leben; Urenkel: 200.000 Euro
Für Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro
Für Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister): 20.000 Euro
Für Personen der Steuerklasse III (Nichtverwandte): 20.000 Euro
Übersteigt der Erbanteil diese Beträge, sind Erbschaftssteuern als eine Form der Einkommensteuer fällig. Es lohnt sich also, gemeinsam mit den künftigen Erben die steuerlichen Aspekte noch einmal zu überdenken und eine Lösung im Sinne aller Beteiligte zu suchen. Die Lösung könnte z.B. in einer Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten erfolgen. Die Übertragung kann als Schenkung vorgenommen werden, für die es wiederum Freibeträge gibt. Im Rahmen einer strategisch und wirtschaftlichen sinnvollen Vermögensnachfolge kann es sich rechnen, zunächst einen Teil des Vermögens als Schenkung zu übertragen und einen weiteren Teil als Erbschaft an die Erben weiterzugeben. Die Freibeträge, die die Beschenkten geltend machen können, wurden im Jahr 2010 erneut angehoben. Die rechtzeitige Vermögensnachfolge kann dazu führen, dass, besonders bei größeren Vermögensübergängen, erhebliche Steuervorteile genutzt werden können. Doch nicht für jeden ist diese Übertragung geeignet und sinnvoll. Eine Schenkung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Der Schenkende sollte sich sicher sein, dass das Verhältnis zum Beschenkten dauerhaft erhalten bleibt. Wer besonnen und wohlwollend die Erbangelegenheiten plant, kann hierüber auch mit den Erben reden und hierbei selbstverständliche vorgezogene Vermögensübertragungen in welcher Form auch immer zum Gegenstand der Gespräche machen. Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung können wir Ihnen die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Übertragungswege aufzeigen und Ihnen eine auf Ihre Vermögenssituation zugeschnittene Lösung erarbeiten. Sie werden erstaunt sein, welche Möglichkeiten Sie hierbei in Anspruch nehmen können, wenn Sie Ihr Vermögen an die kommenden Generationen übertragen wollen. Eine umfassende Beratung umfasst nicht nur Chancen, sondern auch Risiken oder Alternativen, sodass Sie sicher sein können, das Richtige zu tun. Wir beraten Sie gern.
Anfragen, Auskünfte, Terminvereinbarungen:
Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht
Dominicusstraße 50
10827 Berlin
Telefon: 0800 - 546 2000 (gebührenfrei)
Telefon: 030-531 42 48 00
Telefax: 030-531 42 48 015
Web: www.sieh-familienrecht.de
E-Mail: info@sieh-familienrecht.de
Erbe antreten | Erbe regeln | Notarielles | Aktuelle Urteile
Soll ich ein Erbe annehmen oder ablehnen?
Macht es Sinn, bei Erbauseinandersetzungen einen Mediator einzuschalten?
Wie kann ich ein Familienmitglied enterben?
Wie kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?
Gibt es Einsparmöglichkeiten bei der Übertragung von Immobilien und Grundstücken zu Lebzeiten?
Muss ich für Schulden meiner Eltern aufkommen?
Gibt es Nachteile beim Berliner Testament?
Ist es sinnvoll, eine Wertermitlung des Erbes vorzunehmen?
Unser Vater hat sein gesamtes Erbe verschenkt? Können wir etwas dagegen tun?
Vortrag zum aktuellen Erbrecht:
Erfolgreiche Strategien in erbrechtlichen Auseinandersetzungen
Der Vortrag zeigt häufige Probleme in erbrechtlichen Auseinandersetzungen auf, erläutert das richtige Verhalten und gibt darüber hinaus viele nützliche Tipps für Erben und Erbengemeinschaften.
Weitere Information und Anmeldung .... hier.