Vom Ausschluss bis zur Übertragung - Entwurf und Prüfung von Notarvereinbarungen
Die Prüfung und der Entwurf notarieller Vereinbarungen für den Eigentumsübergang, der Regelung erbrechtlicher Angelegenheiten oder im Bereich einvernehmlicher Scheidungen gehören zum Alltag in unserer Kanzlei. Hierbei richten wir unser Hauptaugenmerk besonders auf die Gewährleistung der Rechtssicherheit im Sinne unserer Mandanten.
Vereinbarungen und deren Folgen
Wichtig zu wissen: Notarvereinbarungen sind nicht ohne Risiko. Werden Vereinbarungen ohne vorherige Prüfung zur Beurkundung vorgelegt, müssen rechtliche Minimalstandards eingehalten werden. Es empfiehlt sich jedoch, die jeweiligen Interessen genauer zu begutachten und hierüber ein klärendes Gespräch zu führen. In diesen Gesprächen können wir auf mögliche Risiken oder nicht ausgeschöpfte Potentiale eingehen und alternative Formulierungen vorschlagen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Gegenseite auf eine schnelle Beurkundung drängt. Hierbei kann es zu erheblichen Rechtverlusten kommen.
Bei einvernehmlichen Regelungen auf Rechtssicherheit achten
Noch ein Wort zu einvernehmlichen Regelungen von Scheidungsfolgesachen oder der Regelung des Erbes. Einvernehmlich im Sinne des Rechts bedeutet, dass die Regelung nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens stattfinden muss. Einvernehmlich bedeutet nicht, dass eine oder beide Seiten uninformiert irgendetwas unterschreiben oder unterschreiben sollen, dessen Inhalt und dessen Folgen sie nicht verstehen.
Vortrag zum aktuellen Erbrecht:
Erfolgreiche Strategien in erbrechtlichen Auseinandersetzungen
Der Vortrag zeigt häufige Probleme in erbrechtlichen Auseinandersetzungen auf, erläutert das richtige Verhalten und gibt darüber hinaus viele nützliche Tipps für Erben und Erbengemeinschaften.
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Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht
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