Stephan Sieh Familienrecht


Notarielles

Vom Ausschluss bis zur Übertragung - Entwurf und Prüfung von Notarvereinbarungen

Die Prüfung und der Entwurf notarieller Vereinbarungen für den Eigentumsübergang, der Regelung erbrechtlicher Angelegenheiten oder im Bereich einvernehmlicher Scheidungen gehören zum Alltag in unserer Kanzlei. Hierbei richten wir unser Hauptaugenmerk besonders auf die Gewährleistung der Rechtssicherheit im Sinne unserer Mandanten.


Vereinbarungen und deren Folgen

Wichtig zu wissen: Notarvereinbarungen sind nicht ohne Risiko. Werden Vereinbarungen ohne vorherige Prüfung zur Beurkundung vorgelegt, müssen rechtliche Minimalstandards eingehalten werden. Es empfiehlt sich jedoch, die jeweiligen Interessen genauer zu begutachten und hierüber ein klärendes Gespräch zu führen. In diesen Gesprächen können wir auf mögliche Risiken oder nicht ausgeschöpfte Potentiale eingehen und alternative Formulierungen vorschlagen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Gegenseite auf eine schnelle Beurkundung drängt. Hierbei kann es zu erheblichen Rechtverlusten kommen.

Bei einvernehmlichen Regelungen auf Rechtssicherheit achten

Noch ein Wort zu einvernehmlichen Regelungen von Scheidungsfolgesachen oder der Regelung des Erbes. Einvernehmlich im Sinne des Rechts bedeutet, dass die Regelung nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens stattfinden muss. Einvernehmlich bedeutet nicht, dass eine oder beide Seiten uninformiert irgendetwas unterschreiben oder unterschreiben sollen, dessen Inhalt und dessen Folgen sie nicht verstehen.


Vortrag zum aktuellen Erbrecht:

Erfolgreiche Strategien in erbrechtlichen Auseinandersetzungen

Der Vortrag zeigt häufige Probleme in erbrechtlichen Auseinandersetzungen auf, erläutert das richtige Verhalten und gibt darüber hinaus viele nützliche Tipps für Erben und Erbengemeinschaften.

Weitere Information und Anmeldung .... hier.


Anfragen, Auskünfte, Terminvereinbarungen:

Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht

Dominicusstraße 50
10827 Berlin

Telefon: 0800 - 546 2000 (gebührenfrei)

Telefon: 030-531 42 48 00
Telefax: 030-531 42 48 015

Web: www.sieh-familienrecht.de

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Entwurf von Vereinbarungen sowie Überprüfung von Entwürfen anderer Anwälte/Notare:

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