Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so persönlich wie das Erbrecht
Was tun im Erbfall?
Viele Betroffene stehen vor der Frage, ob sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen sollen. Aber welche Folgen hat die Annahme einer Erbschaft? Was passiert mit Vermögen oder Schulden des Verstorbenen?
Was viele nicht wissen: Sobald ein zukünftiger Erbe von einer Erbschaft erfährt, muss unverzüglich gehandelt werden. Der Gesetzgeber fordert nämlich, dass innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein Erbe angenommen oder abgelehnt werden muss.
Wer diese Frist untätig verstreichen lässt, hat kaum Chancen, das Erbe abzulehnen, auch wenn das Erbe mit erheblichen Schulden belastet ist.
Sichern Sie Ihre Interessen, vermeiden Sie Nachteile und korrigieren Sie bereits gemachte Fehler. Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Erbfall sowie eine umfassende Beratung stehen bei uns immer im Vordergrund.
Leistungen im Erbfall - Erbe antreten:
Größere Freibeträge bei Erbschaften
Die Erbschaftssteuergesetze, die mit der jüngsten Reform überarbeitet wurden, hatten im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen wurden höhere Freibeträge auf Erbschaften eingeführt. Das bedeutet in der Praxis, dass viele Erbschaften von der Erbschaftssteuer gänzlich befreit sind, da nur dann die Erbschaftssteuer anfällt, wenn das Erbe die Freibeträge übersteigt. Diese Steuerfreibeträge kennen Sie auch aus anderen Bereichen, nur sind diese nicht so hoch wie im Erbrecht.
Die aktuellen Freibeträge für Ehegatten liegen derzeit bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Selbstgenutztes Wohneigentum wurde von der Erbschaftssteuer weitgehend befreit, wenn ein Haus oder eine Wohnung weniger als 200 Quadratmeter Wohnfläche besitzt.
Erbe annehmen oder ausschlagen?
Wer ein Erbe antritt, sollte wissen, was ihn erwartet. Der Nachlass besteht aus Vermögenswerten und und häufig auch aus Verbindlichkeiten. Als Rechtsnachfolger übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
Niemand kann zum Antritt eines Erbes gezwungen werden. Wer jedoch ein Erbe ablehnen will, hat hierfür 6 Wochen Zeit ab Kenntnisnahme. Diese Zeit wird dem Erben zugestanden, um sich über die Qualität des Erbes zu informieren. Wer das Erbe annehmen will, braucht nichts zu tun. Er muss einfach die Frist verstreichen lassen. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie als Betroffener überhaupt wissen, was Sie erben, was also der Inhalt einer Erbschaft ist.
Ein Weg, das Erbe auszuschlagen, besteht darin, persönlich beim Nachlassgericht eine Erklärung hierüber abgeben. Damit haben Sie einen endgültigen Verzicht auf das Erbe erklärt. Wer damit rechnet, dass bei einer Erbschaft zu einem späteren Zeitpunkt noch größere Vermögenswerte auftauchen, kann sich entschließen, die Erbschaft doch anzunehmen und mit Hilfe des Erbscheines die tatsächlichen Werte zu ermitteln. Wenn wider Erwarten keine Vermögenswerte auftauchen, bleibt in diesen Fällen noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz. Doch Vorsicht: Werden bei einer Nachlassinsolvenz mit ihren strengen Regelungen Fehler gemacht, kann das schnell in eine persönliche Haftung führen.
Bei Fehlern, auch aus Unkenntnis, kann Ihnen dauerhafter Rechtsverlust drohen. Daher unser Rat: In allen geschilderten Fällen sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes einholen.
Wenn es Streit gibt
Die enge familiäre Bindung, in der Erbberechtigte untereinander stehen, dürfte ein Grund dafür sein, dass viele Betroffene Wert auf eine einvernehmliche Regelung ohne gerichtliche Auseinandersetzung legen.
In der überwiegenden Anzahl der Fälle, die wir in der Vergangenheit betreut haben, konnten wir einen Prozess vermeiden und eine außergerichtliche Lösung erreichen, mit der alle Beteiligten zufrieden waren.
Wenn trotz aller Bemühungen eine gütliche Einigung gescheitert ist, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Vortrag zum aktuellen Erbrecht:
Erfolgreiche Strategien in erbrechtlichen Auseinandersetzungen
Der Vortrag zeigt häufige Probleme in erbrechtlichen Auseinandersetzungen auf, erläutert das richtige Verhalten und gibt darüber hinaus viele nützliche Tipps für Erben und Erbengemeinschaften.
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Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht
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• Einholung eines Gutachtens bei zweifelhafter Testierfähigkeit
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• Beschränkung bei der Veräußerung an Abkömmlinge
• Rechtliche Qualifizierung an einem Anteil einer deutschen Erbengemeinschaft
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