Wie kann ich mein behindertes Kind absichern?
Viele Eltern stehen vor dem Problem, dass die Versorgung behinderter Kinder auch nach dem Tod der Eltern gewährleistet werden muss. Hier kann und vor allem sollte rechtzeitig vorgesorgt werden. Das deutsche Recht bietet bei entsprechender Formulierung der letztwilligen Verfügung die Möglichkeit, das behinderte Kind als Vorerben einzusetzen. Damit kann das Kind Leistungen aus dem Nachlass erhalten. Darüber hinaus genießt der Nachlass einen gewissen Schutz vor Pfändung. Ein sozialrechtliches Problem, das sich im Erbfall für das Kind ergeben könnte, sollte ebenfalls ausgeräumt werden. Es muss verhindert werden, dass das Kind seine Betreuungsleistungen aufgrund des nunmehr vorhandenen Vermögens selbst bezahlen muss, ein Umstand, der sehr schnell dazu führt, dass das Erbe allein hierfür aufgezehrt sein dürfte. Eine umsichtige Planung durch die Verfassung eines Behindertentestaments kann alle diese Punkte regeln. Wer zulange mit dieser Absicherung wartet, setzt sein Kind dem Risiko aus, dass es im Fall eines plötzlichen Todes der Eltern keine Erbregelung gibt und damit weder die finanzielle Absicherung vorhanden ist noch die therapeutische Betreuung im gewohnten Maße stattfinden kann. Wenn Sie Eltern eines behinderten Kindes sind, können wir Ihnen nur raten, sich zügig, jedoch ohne Hast beraten zu lassen und sich das für Sie und Ihr Kind passende Versorgungsmodell erläutern zu lassen.
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Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht
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