Mediation bei Erbauseinandersetzungen
Zwischen widerstreitenden Interessen zu vermitteln, nach einer Zeit des Schweigens unter den Beteiligten erneut Gespräche in Ganz zu bringen und am Ende eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, ist die zentrale Aufgabe des Mediators im Bereich des Erbrechts. Diese Gespräche setzen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Erfahrung voraus. Unsere zertifizierten Mediatoren können diese Aufgabe bewerkstelligen, jedoch nur, wenn eine grundsätzlich Gesprächsbereitschaft unter den Beteiligten vorhanden ist, es diesen Beteiligten jedoch schwerfällt, Wünsche und Vorstellungen zu äußern oder die Wünsche und Vorstellungen anderer aufzunehmen. Aus unserer Erfahrung bestehen gute Chancen, durch Mediationsgespräche für alle Seiten tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Versuchen sollte man es auf jeden Fall. Ähnlich wie im Familienrecht, wo anfängliche Streitigkeiten zu einem großen Prozentsatz am Ende einvernehmlich geregelt werden, bestehen auch bei Erbauseinandersetzungen gute Chancen auf eine Einigung, die zudem viel Geld sparen kann, wenn man damit ein Gerichtsverfahren abwenden kann. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Gerichtsverfahren unausweichlich wird und als letzter Weg zur Durchsetzung der Rechtsansprüche bestritten werden muss. Die Klarheit über den richtigen Verfahrensweg lässt sich im Mediationsverfahren bereits nach ermitteln, wenn die Parteien nicht zu einer außergerichtlichen Einigung finden. Die Parteien können sich dann jedenfalls nicht vorwerfen lassen, dass sie es nicht versucht hätten. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern über unsere Mediationsangebote.
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Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht
Dominicusstraße 50
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