Stephan Sieh Familienrecht


Gebühren für:

Abrechnung nach staatlicher Gebührenordnung

Die Kosten für anwaltliche Leistungen sind gesetzlich geregelt. Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen ist das Gesetz über die Vergütung anwaltlicher Leistungen (RVG).

Anrechnung der Beratungskosten

Wenn Sie mit unserer anwaltlichen Beratung zufrieden waren und uns im Anschluss mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, werden Ihnen für die Erstberatung keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.

Volle Kostentransparenz

Damit Sie wissen, welche anwaltlichen Gebühren im Falle eines gerichtlichen Verfahrens enstehen, erstellen wir Ihnen gerne ein verbindliches Kostenangebot für unsere Leistungen.

Gebührenfreies Orientierungsgespräch

Damit Sie wissen, welche Beratungs- oder Prozesskosten im Streitfalle auf Sie zukommen, bieten wir ein gebührenfreies Orientierungsgespräch zu allen Fragen rund um die Scheidung. Im persönlichen Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen und weisen auf die Sachverhalte hin, die Ihnen wichtig sind.

Wir können Ihnen dann sagen, was wir für Sie tun können und welche Kosten mit unserer anwaltlichen Arbeit im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich verbunden sind, wenn wir Ihre Vertretung übernehmen.

Staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

In ca. 60 % aller familienrechtlichen Verfahren haben die Beteiligten Anspruch auf Prozesskostenhilfe zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltsgebühren durch den Staat. Rufen Sie uns an; wir sagen Ihnen, ob die Abrechnung Ihres familienrechtlichen Anliegens über die Staatskasse möglich ist.