Stephan Sieh Familienrecht


Gebühren für:

Übernimmt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten?

Erfahrungsgemäß ist in der überwiegenden Anzahl der Rechtsschutzversicherungsverträge ein durch den Versicherten zu zahlender Eigenanteil vereinbart, d.h. Sie müssen z.B. die ersten 100 EUR selbst zahlen. Ebenso häufig kommt es vor, dass nur die Prozesskosten, nicht aber außergerichtliche Beratungskosten übernommen werden.

Dennoch sollten Sie die Chance nutzen, dass wir bei Ihrem Versicherer eine sog. Kostendeckungsanfrage einreichen. Es ist für Sie von Vorteil, wenn ein Jurist die Anfrage für Sie stellt, da es in vielen Fällen entscheidend auf die Formulierung des Sachverhaltes ankommt. Dies kann Versicherungen auch dazu bewegen, die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie dazu vertraglich nicht verpflichtet sind.

Gerne übernehmen wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

In ca. 60 % aller familienrechtlichen Verfahren haben die Beteiligten Anspruch auf Prozesskostenhilfe zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltsgebühren durch den Staat. Rufen Sie uns an; wir sagen Ihnen, ob die Abrechnung Ihres familienrechtlichen Anliegens über die Staatskasse möglich ist.