Stephan Sieh Familienrecht


Gebühren für:

Prozesskostenhilfe

Kompetent vertreten, auch wenn das Geld knapp ist

Wenn Sie Anspruch auf Kostenübernahme des Gerichtsverfahrens durch den Staat haben, rechnen wir direkt mit der Staatskasse ab.

Wir kümmern uns um alles Notwendige.

Staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

In ca. 60 % aller familienrechtlichen Verfahren haben die Beteiligten Anspruch auf Prozesskostenhilfe zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltsgebühren durch den Staat. Rufen Sie uns an; wir sagen Ihnen, ob die Abrechnung Ihres familienrechtlichen Anliegens über die Staatskasse möglich ist.