Prozesskostenhilfe
Kompetent vertreten, auch wenn das Geld knapp ist
Wenn Sie Anspruch auf Kostenübernahme des Gerichtsverfahrens durch den Staat haben, rechnen wir direkt mit der Staatskasse ab.
Wir kümmern uns um alles Notwendige.
Staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
In ca. 60 % aller familienrechtlichen Verfahren haben die Beteiligten Anspruch auf Prozesskostenhilfe zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltsgebühren durch den Staat. Rufen Sie uns an; wir sagen Ihnen, ob die Abrechnung Ihres familienrechtlichen Anliegens über die Staatskasse möglich ist.