Stephan Sieh Familienrecht


Gebühren für:

Anwaltliche Erstberatung

Ganz gleich, ob Sie Ihre Rechtssituation klären, einen Prozess einleiten oder eine zweite Meinung einholen wollen, es empfiehlt sich immer, eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen, die Sie über Ihre Erfolgsaussichten, aber auch Risiken informiert. In einer Erstberatung erhalten Sie viele wichtige und nützliche Informationen, die Ihnen helfen werden, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Anrechnung der Beratungskosten

Wenn Sie mit unserer anwaltlichen Beratung zufrieden waren und uns im Anschluss mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, werden Ihnen für die Erstberatung keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.

Was ist eine anwaltliche Erstberatung?

Erstberatung meint: Der Ratsuchende wendet sich mit einem rechtlich einfachen Problem das erste Mal an den Anwalt. Der Anwalt erteilt daraufhin einen mündlichen Rechtsrat. Dieser Rat muss richtig sein, der Anwalt haftet dafür. Zeitlich bewegt sich die Erstberatung zwischen 30 und max. 60 Minuten. Stellt sich im im Rahmen der Erstberatung heraus, dass für eine vollständige und abschließende Einschätzung weitere Unterlagen angefordert und eingesehen werden müssen, so geht dies über die Erstberatung und muss in Absprache mit dem Mandanten gesondert vergütet werden.

Welchen Nutzen hat eine Erstberatung?

Der eigentliche Sinn und Zweck einer ersten Beratung ist es, Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben, ob Sie für Ihr Anliegen oder einen eventuell bevorstehenden Rechtsstreit auf die Unterstützung eines Rechtsanwalts zurückgreifen sollten und wenn ja, ob Sie den Rat und den Beistand genau des Anwaltes wollen, der vor Ihnen sitzt.

Damit ein Anwaltsbesuch nicht aus Angst vor hohen Rechnungen unterbleibt, hat der Gesetzgeber bei Verbrauchern eine Höchstgrenze für die Gebühren festgelegt. Der rechtzeitige Besuch beim Anwalt trägt so auch zur Entlastung der Gerichte bei. Ein seriöser Anwalt wird Sie nicht in aussichtslose Verfahren drängen, ebensowenig wie er Ihnen eine aufwändige Verteidigung auf aussichtslosem Posten empfehlen wird.

Eine Erstberatung gibt Ihnen darüber hinaus Gelegenheit zu prüfen, ob Sie mit diesem Anwalt zusammenarbeiten möchten, ob also "die Chemie" zwischen Ihnen und dem Anwalt stimmt. Die Antwort auf diese Frage wird ganz wesentlich davon beeinflusst, wie kompetent sich der Anwalt im Gespräch präsentiert.

Dies ist ein zweiter, ganz wesentlicher Aspekt eines Erstberatungsgespräches.

Wie umfangreich ist eine Erstberatung?

Normalerweise bewegt sich eine Erstberatung in einem Zeitrahmen von maximal 60 Minuten und beschränkt sich auf eine mündliche Auskunft. Das Anfertigen eines Schriftsatzes ist nicht Gegenstand einer Erstberatung. Auch für eine verbindliche Auskunft über die Chancen, Ihr Anliegen vor Gericht durchzusetzen bzw. abzuwehren, wird ein seriöser Anwalt auf einer gewissenhaften Durchsicht der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen, um Ihnen einen kompetenten Rat erteilen zu können.

Staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

In ca. 60 % aller familienrechtlichen Verfahren haben die Beteiligten Anspruch auf Prozesskostenhilfe zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltsgebühren durch den Staat. Rufen Sie uns an; wir sagen Ihnen, ob die Abrechnung Ihres familienrechtlichen Anliegens über die Staatskasse möglich ist.