Stephan Sieh Familienrecht


Über uns

Überörtlich tätige Kanzlei

Wir sind eine überörtlich tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Familienrechts sowie auf die daran angrenzenden Rechtsgebiete spezialisiert. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland sowie dem Ausland und wenden sich auch mit komplexeren Sachverhalten an uns.

Umfassendes Leistungsangebot im Familien und Erbrecht

Gestartet als kleine Kanzlei haben wir, getragen vom Wunsch unser Mandanten, unser Leistungsangebot kontinuierlich erweitert und bieten seit Jahren eine umfassende Rechtsbetreuung nicht nur in den Kernbereichen des Familienrechts, sondern auch in allen angrenzenden Rechtsgebieten (Sozialrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Strafrecht).

Nicht ohne Stolz können wir heute sagen, dass wir in den zurück liegenden Jahren zahlreichen Mandanten auch in schwierigen Rechtssituationen haben helfen können.

Wir sehen nicht nur die aktuelle Konfliktlösung der an uns herangetragenen Rechtsfälle, sondern darüber hinaus die strategische Beratung zur Vermeidung künftiger Konflikte.

Wir sind bekannt dafür, dass wir das Recht unserer Mandanten durchsetzen. Dafür stehen Ihnen berufserfahrene und engagierte Anwälte zur Seite, die Sie entschlossen vertreten und eben nicht nur informieren.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Noch ein Wort zu den anfallenden Gebühren. Wir bieten unseren Mandanten ein attraktives und individuelles Gebührenmodell. Bei uns gibt es keine teuren Honorarvereinbarungen. Überzeugende und engagierte Rechtsvertretung erhalten Sie natürlich auch dann, wenn das Geld einmal knapp sein sollte. Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung in vielen Bereichen auch auf dem Wege der Prozesskostenhilfe.

Bei uns ist Ihr Anliegen in guten Händen. Unsere Mandanten profitieren von der Erfahrung aus jährlich hunderten Verfahren.

Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht

» Stephan Sieh, Rechtsanwalt

Stephan Sieh

Rechtsanwalt

Leiter der Kanzlei

Beruflicher Werdegang

Ausbildung zum Bankkaufmann. Im Anschluss Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg und Essen sowie anschließendem Referendariat im Kammergerichtsbezirk Düsseldorf mit dem Abschluss des Zweiten juristischen Staatsexamens. Mitarbeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Drexl, Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht, Würzburg, weitere Fortbildungen u.a. in Harvard, Cambridge, MA, USA.

Bereits während seines Studiums befasste er sich intensiv mit Fragen des Familien- und Erbrechts. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er heute als Referent in den Bereichen Famillien- sowie Erbrecht tätig und hält zahlreiche Vorträge.

Stephan Sieh führt familien- und erbrechtliche Verfahren bundesweit an allen Amtsgerichten durch.

Sprachen:

Englisch, Französisch

Weitere Informationen.... hier.

» Falk Rodig, Fachanwalt für Erbrecht

Falk Rodig
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Studium der Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und der Freien Universität Berlin sowie anschließendem Referendariat im Kammergerichtsbezirk Frankfurt (Oder) mit dem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens 2006, seitdem Rechtsanwalt in Berlin, Fachanwalt für Erbrecht seit 2013.

Mitglied der Deutsch-Polnischen Juristenvereinigung und des Arbeitskreises Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Das Erbrecht steht im Zentrum der beruflichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Falk Rodig.

Rechtsanwalt Falk Rodig führt erbrechtliche Verfahren durch. Dazu zählen die gerichtliche Geltendmachung berechtigter Pflichtteilsansprüche und die Durchsetzung von Rechten aus dem Erbfall, ebenso wie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Rechtsanwalt Falk Rodig berät bei der Erstellung von Testamenten und der Durchführung der vorweggenommen Erbfolge.

Sprachen: Englisch, Polnisch

Weitere Informationen .... hier.