Stephan Sieh Familienrecht


Internationales Familienrecht

Wo kann eine internationale Scheidung durchgeführt werden?

Für deutsche Staatsangehörige sind (auch) deutsche Gerichte zuständig. Wenn Sie als deutscher Staatsbürger einen Scheidungsantrag stellen wollen, sollten Sie den Antrag vor einem deutschen Gericht stellen. Das hat einen großen Vorteil: Sie müssen sich nicht mit der Frage befassen, ob Ihre im Ausland eingeleitete Scheidung in Deutschland überhaupt anerkannt wird. Wenn beide Ehepartner im Ausland wohnen, ist das Familiengericht in Berlin-Schöneberg zuständig.

Leben Sie als Antragsteller/-in im Ausland, Ihr Ehepartner jedoch in Deutschland, ist häufig das Familiengericht am Ort Ihres Partners örtlich zuständig.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei einem ausländischen Familiengericht scheiden lassen, nämlich demjenigen Familiengericht, in dem Land, in dem Sie mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin zuletzt gemeinsam gelebt haben.

Wichtig: In diesem Fall muss die ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt werden, damit Sie auch in Deutschland als rechtskräftig geschieden gelten. Die Möglichkeit, die Scheidung gleichzeitig in zwei Ländern einzuleiten, gibt es nicht; es gilt das Prioritätsprinzip.

Nach welchem Recht wird geschieden?

Das kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben.

Bei Eheleuten mit gleicher Staatsangehörigkeit, wird das Scheidungsrecht der betreffenden Staatsangehörigkeit zugrunde gelegt.

Beispiel: Zwei verheiratete Italiener, die in Deutschland gelebt haben, werden nach italienischem Scheidungsrecht geschieden, d.h. das deutsche Familiengericht wendet italienisches Scheidungsrecht an.

Ist die Staatsangehörigkeit unterschiedlich, kommt es darauf an, wo das Ehepaar zuletzt die eheliche Gemeinschaft gepflegt haben, wo sie also zuletzt als Ehepaar gemeinsam gelebt haben.

Beispiel: Ist ein Deutscher mit einer Amerikanerin verheiratet, hat mit ihr gemeinsam in den USA gelebt, und will sich nach seiner alleinigen Rückkehr nach Deutschland scheiden lassen, so wird die Ehe in Deutschland nach den Normen des amerikanischen Scheidungsrechts geschieden.

Ist ein Deutscher mit einer Marokkanerin verheiratet und hat mit dieser in Deutschland gelebt, so gilt deutsches Scheidungsrecht. Diese Scheidung muss – sofern dies der marokkanische (Ex-) Ehepartner möchte, z.B. um neu heiraten zu können, in Marokko anerkannt werden. Hier zu müssen die Besonderheiten des marokkanischen Scheidungsrechts beachtet werden.


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Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht

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» Unsere Leistungen

Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Trennung und Scheidung von Ehen mit internationalem Rechtsbezug

Prüfung auf Anwendbarkeit internationaler Rechtsnormen (z.B. EU-Recht, jeweilige nationale Vorschriften) in familienrechtlichen Verfahren

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Kindschaftssachen und Sorgerechtsstreitigkeiten, insbesondere Kindesrückführung nach Kindesentzug gem. HKÜ

Verfahren auf Anerkennung ausländischer Ehen und Scheidungen

Unterhaltsverfahren

Korrespondenz mit Botschaften und Konsulaten